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Kreditrecht
Unzulässige Kreditgebühren
Die von der Bankenwirtschaft erhobenen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen sind unzulässig. Dies gilt nach der Rechtsprechung unabhängig davon, ob es sich um einen Privat- oder einen Firmenkredit handelt. Betroffene Bankkunden können die Rückzahlung dieser Gebühren verlangen.
Banken erheben unzulässige Gebühren
Deutsche Banken und Sparkassen haben in den vergangenen Jahren eine zusätzliche Einnahmequelle durch die Erhebung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsgebühren erschlossen. Mit diesen Gebühren möchte die Bank ihren Verwaltungsaufwand im Kreditgeschäft abgedeckt wissen. Anders als ein rechtlich zulässiges Disagio steht die Bearbeitungsgebühr somit nicht im Zusammenhang mit dem vereinbarten Zinssatz.
Diese Kreditbearbeitungsgebühren finden sich sowohl in Verbraucher-, als auch in Unternehmerkrediten. Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Darlehenssumme abhängig. Oftmals betragen die Gebühren 3 % des Nettodarlehensbetrages.
Durch diese zusätzlichen Gebühren konnte die Bankenwirtschaft nach einer Schätzung der Stiftung Warentest in dem Zeitraum 2005 bis 2013 Gebühren i.H.v. 13,5 Millarden Euro einnehmen.
Grundsatzentscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die in Verbraucherdarlehen enthaltenen Kreditbearbeitungsgebühren den Bankkunden unangemessen benachteiligen und damit unzulässig sind.
BGH: Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig
“Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht jedoch angenommen, dass die beklagte Bank anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung [...] durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken hat, daneben aber kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen kann.”
BGH, Urt. v. 13.05.2014, XI ZR 405/15
BGH erweitert Rechtsprechung auf Firmenkredite
Die Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs ergingen jeweils zu Krediten, bei denen der Kunde als Privatperson ein Darlehen aufnahm.
Da diese Gebühren aber auch für die Ausgabe von Unternehmenskrediten erhoben wurden, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf Verträge, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Diese Frage wurde im Nachgang zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in zahlreichen Verfahren verhandelt.
Die wohl überwiegende Rechtsprechung kommt zu dem Ergebnis, dass aus den Entscheidungen des BGH keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Anwendung dieser Grundsätze auf Unternehmenskredite sprechen. Diese Rechtsprechung hat der BGH jüngst mit zwei Urteilen vom 04.07.2017 (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) bestätigt.
Damit besteht nach dieser Rechtsprechung auf für Unternehmer ein Anspruch auf Rückzahlung der vereinnahmten Bearbeitungsgebühr, sofern die Ansprüche nicht bereits verjährt sind.
BGH zu Gewerbekrediten
“Auch bei den vorliegenden Unternehmerdarlehensverträgen gibt es keine Gründe, die diese gesetzliche Vermutung widerlegen würden. Insbesondere kann die Angemessenheit eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts nicht mit eventuell hieraus resultierenden steuerlichen Vorteilen auf der Seite eines unternehmerischen Kreditnehmers begründet werden."
BGH, Pressemitteilung Nr. 104 vom 04.07.2017
Erstattungsanspruch der Bankkunden
In einer Vielzahl von Urteilen wurde den klagenden Verbrauchern und Unternehmern ein Anspruch auf Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren zugesprochen. Die entscheidenden Gerichte sehen keinen Grund, der eine unterschiedliche Behandlung von Verbraucher- und Unternehmerkrediten rechtfertigen könnte. Beide haben einen Anspruch auf Rückzahlung der von der Bank unzulässigerweise erhobenen Gebühren.
Verjährung der Ansprüche
Die Ansprüche auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren verjähren grundsätzlich zum Schluss des dritten Jahres, nachdem die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde und der Kunden Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat.
Der Bundesgerichtshof hat für ältere Verbraucherdarlehen entschieden, dass die Kenntnis von den Ansprüchen erst in dem Zeitpunkt bestand, als eine gesicherte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung vorlag. Dies war im Jahr 2011. Diese Rechtsprechung hat der BGH auf verschiedene weitere Bearbeitungsgebühren übertragen.
Zusammenfassung
Welche Gebühren sind unzulässig?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind laufzeitunabhängige Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig. Gleiches gilt für eine Treuhandgebühr bei der Rückzahlung eines Darlehens und eine zusätzlich zur Avalprovision verlangte Gebühr für einen Avalkredit. Auch Zinscar-Prämien können unzulässig sein.
Wer kann eine Rückzahlung verlangen?
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass die Rückzahlungsansprüche aufgrund unzulässiger Gebühren sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern zustehen.
Wann verjähren die Ansprüche?
Die Ansprüchen verjähren grundsätzlich am Schluss des dritten Jahres nachdem der Bankkunde die Gebühr bezahlt hat. Wurde diese als Teil des Darlehens mitfinanziert kann die Verjährung auf Teilansprüche begrenzt sein.
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