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BGH bestimmt neuen Verhandlungstermin in einem Widerrufsfall
Der Bundesgerichtshof hat für den 12.07.2016 (XI ZR 501/15) einen neuen Verhandlungstermin in einem Kreditwiderrufsfall bestimmt. Gegenstand des Verfahrens ist erneut die Frage, ob der Widerruf des Verbrauchers eine unzulässige Rechtsausübung darstellt oder vom Gesetz gebilligt wird.
Der Bundesgerichtshof hat für den 12.07.2016 (XI ZR 501/15) einen neuen Verhandlungstermin in einem Kreditwiderrufsfall bestimmt. Gegenstand des Verfahrens ist erneut die Frage, ob der Widerruf des Verbrauchers eine unzulässige Rechtsausübung darstellt oder vom Gesetz gebilligt wird.
Es ist der mittlerweile vierte Versuch (wir berichteten bereits am: 05.05.2015; 19.06.2015; 14.10.2015, 09.12.2015; 15.02.2016) des BGH eine Klärung dieser Frage herbeizuführen. Bisher hatten die Banken eine Entscheidung des BGH verhindert. Ob das Urteil wirklich kommt, oder der Termin erneut in letzter Sekunde abgesagt wird, bleibt daher abzuwarten.
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