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BGH verkündet Verhandlungstermin in einem Widerrufsfall
Am 05.04.2016 wird der Bundesgerichtshof (XI ZR 478/15) über das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29.09.2015 (6 U 21/15) verhandeln.
Am 05.04.2016 wird der Bundesgerichtshof (XI ZR 478/15) über das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29.09.2015 (6 U 21/15) verhandeln.
Das Oberlandesgericht hatte der Klage auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung stattgegeben. Den von der beklagten LB-BW erhobenen Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs hatte das Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof erhält nun zum dritten Mal die Möglichkeit endlich für Klarheit zu sorgen. In der Vergangenheit wurden die Termine in letzter Minute abgesagt. Anders als in den vorangegangenen Verfahren ist diesmal die Bank Revisionsklägerin. Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Bank kurz vor dem Verhandlungstermin kalte Füße bekommt und die Entscheidung durch Rücknahme der Revision verhindert.
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