Mehr Infos

DKB verliert erneut vor dem Landgericht Berlin

Die DKB muss weitere Niederlage vor Gericht einstecken. LG Berlin stellt die Wirksamkeit eines Verbraucherwiderrufs fest. Verbraucher können Klage wagen.

Die DKB verliert erneut in einem Verfahren vor Gericht. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 17.11.2016 (37 O 43/16) abermals die Wirksamkeit eines Verbraucherwiderrufs festgestellt. Die gefestigte Rechtsprechung des Landgerichts Berlin kann Verbraucher, die von einer Klage aus Kostengründen bisher abgesehen haben ermutigen, nun doch noch aktiv zu werden. 

Sachverhalt

Unsere Mandanten haben im September 2007 bei der DKB (Deutsche Kreditbank AG) zwei Immobilienkredite zu einem Zinssatz von 5,12 % p.a. bzw. 4,90 % p.a. abgeschlossen. Diese Zinssätze sind bis zum 30.09.2017 festgeschrieben. Die Darlehensverträge enthalten jeweils eine Widerrufsbelehrung, die zum Fristbeginn vorsieht, dass der Lauf der Widerrufsfrist "frühestens" mit Erhalt der Belehrung beginnt. Die in dem gesetzlichen Muster über dem ersten Absatz vorgesehene Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht" enthält die Belehrung dagegen nicht.

Mit Schreiben vom 19.05.2015 erklärten unsere Mandanten den Widerruf ihrer Darlehensverträge und verlangten die Rückabwicklung des Kredits. Die DKB wies den Widerruf als unbegründet zurück, sodass Klage zum Landgericht Berlin erhoben werden musste.

Zum Verfahren

Die von unser eingereichte Klage hatte Erfolg.

Die Widerrufsbelehrung ist nach der stetigen Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin (zuständiges Berufungsgericht) nicht ordnungsgemäß. Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne "frühestens" mit Erhalt der Belehrung ist zu ungenau. Die Bank kann sich auch nicht darauf berufen, nur das Muster abgeschrieben zu haben. Das Weglassen der Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht" stellt eine wesentliche Abweichung vom Muster dar, so das Landgericht Berlin. Diese Rechtsansicht wurde zwischenzeitlich auch vom Bundesgerichtshof bestätigt (Urt. v. 11.10.2016, XI ZR 482/15). Den Einwand des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung wollte das Landgericht ebenfalls nicht gelten lassen. Hierfür fehle jeder Anhaltspunkt. 

Folgen des Urteils

Sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst, muss die Bank den Kredit rückabwickeln. Die Bank muss unseren Mandanten auf die bis zum Widerruf erbrachten Raten ihrerseits Zinsen in Höhe von 2,5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zahlen. Erhobene Gebühren muss die Bank erstatten. Ferner kann die Bank für die vorzeitige Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Unsere Mandanten können so kostenlos von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren und müssen nicht bis zum Ende der Zinsbindung warten.

Klage gegen die DKB kann sich lohnen

Durch die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gehen der DKB nach und nach die Argumente aus. Verbraucher, die ihren Widerruf vor dem 21.06.2016 erklärt haben, aber eine Klage aufgrund der ungesicherten Rechtsprechung bislang nicht einreichen wollten, sollten nun ernsthaft über die Geltendmachung ihrer Rechte nachdenken. Ein Kreditwiderruf kann Verbrauchern ein Ersparnis von mehreren tausend Euro einbringen, wie unsere Kanzleistatistik zeigt.

Zurück

David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Einige Cookies sind erforderlich, während andere uns helfen unser Online-Angebot zu verbessern. Details finden Sie hier:

Datenschutz Impressum