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Bausparvertragskündigung: LG Saarbrücken folgt OLG

Das Landgericht Saarbrücken stellt die Unwirksamkeit einer Bausparvertragskündigung fest.

Entscheidung des OLG Stuttgart macht Schule

Das Landgericht Saarbrücken folgt in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.04.2016, Az.: 1 O 208/15) der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15) und gab der Klage eines Bausparers statt. Die Saarbrücker Richter befanden die Kündigung der Bausparkasse als nicht wirksam und stellten das Fortbestehen des Bausparvertrages fest. Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Gerichte dem OLG Stuttgart anschließen werden und die Phalanx kundenfeindlicher Urteile bricht.

Hintergrund

In der Vergangenheit hatten zahlreiche Bausparkassen gutverzinste Bausparverträge gekündigt. Hiergegen wehren sich die Bausparer mit entsprechenden Feststellungsklagen und können erste Erfolge verzeichnen. Wie die Rechtsprechung sich entwickeln wird, beleibt aber abzuwarten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs als höchste deutsche Instanz steht noch aus.

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David Stader

Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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