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Widerrufsjoker: Bahnbrechendes BGH Urteil lässt Banken verzweifeln
Mit Urteilen vom 12.07.2016 hat der Bundesgerichtshof die Frage, wie lange ein Widerrufsrecht ausgeübt werden kann endgültig zugunsten der Verbraucher geklärt. Darüber hinaus wurde eine weit verbreitete Widerrufsbelehrung der Sparkassen endgültig gekippt. Für die Banken bricht damit ihr wichtigstes Verteidigungsmittel …
Mit Urteil vom 12.07.2016 (XI ZR 564/15) hat der Bundesgerichtshof die Frage, wie lange ein Widerrufsrecht ausgeübt werden kann endgültig zugunsten der Verbraucher geklärt. Darüber hinaus wurde eine weit verbreitete Widerrufsbelehrung der Sparkassen endgültig gekippt. Für die Banken bricht damit ihr wichtigstes Verteidigungsmittel gegen Widerrufsklagen weg. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird aller Voraussicht nach eine Flut verbraucherfreundlicher Urteile nach sich ziehen.
Hintergrund der Entscheidung
In den letzten zwei Jahren haben tausende Verbraucher ihre Darlehensverträge aufgrund von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen widerrufen, um so von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren. Denn grundsätzlich ist es nicht möglich sich vorzeitig von einem fest verzinsten Darlehen zu lösen. Selbst wenn die Bank eine vorzeitige Kündigung akzeptiert, kann sie hierfür eine Vorfällugkeitsentschädigung verlangen. Diese macht eine vorzeitige Ablösung dann oftmals wirtschaftlich unattraktiv. Eine Umgehung dieser Entschädigung ist regelmäßig nur durch den Kreditwiderruf möglich.
Grundsätzlich ewiges Widerrufsrecht
Dieser Widerruf ist nach der Ausgestaltung des Gesetzes grundsätzlich ewig möglich, wenn die Bank nicht richtig belehrt hat. Viele Banken hatten die Belehrungen nur stiefkindlich behandelt, sodass nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg über 80 % der erteilten Belehrungen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Banken werfen den Verbrauchern Rechtsmissbrauch vor
Die Aussicht auf niedriger Darlehenszinsen veranlasste tausende Verbraucher dazu, ihre Verträge zu widerrufen. Die Banken versuchten die vielen Widerrufe argumentativ mit dem Einwand unzulässiger Rechtsausübung abzuwehren.
Urteil im vierten Anlauf
Nachdem bereits drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage kurz vor der Verhandlung von den Banken verhindert wurden, kam es diesmal zu der von Verbraucherschützern lang ersehnten Entscheidung. Auch wenn die Mehrzahl der Gerichte eine verbraucherfreundliche Linie fuhren, gab es einige Gerichte die Klagen von Verbrauchern auf der Grundlage des Verwirrungseinwandes abgewiesen hatten.
Tragweite des heutigen Urteils
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft die erhoffte Klarheit. Die Gerichte werden sich nun wieder vermehrt mit den Widerrufsbelehrungen auseinander setzen müssen und können sich nicht mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung helfen. Diese Argumentation hat ihre Grundlage verloren. Es ist davon auszugehen, dass die Banken nur vermehrt versuchen werden sich zu vergleichen.
Schlappe für die Sparkassen
Neben der Verwirkungsfrage hatte der Bundesgerichtshof auch die Frage zu entscheiden, ob eine Belehrung aus dem Sparkassenverlag dem gesetzlichen Muster entspricht oder von diesem abweicht. Der BGH hat diese Frage ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden. Für die Sparkassen wird es vor den Gerichten durch diese Entscheidungen somit besonders schwierig werden.
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