Landgericht Potsdam, Urt. v. 14.12.2016, 8 O 220/15
Gegenstand der Entscheidung:
Mit Urteil vom 14.12.2016 (8 O 220/15) hat das LG Potsdam die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs bestätigt.
Mit Urteil vom 14.12.2016 (8 O 220/15) hat das LG Potsdam die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs bestätigt.
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