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Landgericht Bonn, Besch. v. 29.09.2021, 17 O 294/20

Gegenstand der Entscheidung:

Wirksamkeit des Widerrufs eines Autokreditvertrages der VW Bank im Nachgang zur Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 (C-33/20) und Modalitäten der Rückabwicklung. Relevante Vorschriften: §§ 495, 357 BGB

Verfahrensführender Anwalt

David Stader
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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